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Bei Schnee und Eis nur mit richtiger Bereifung

Am 04.12.2010 gab es durch die Verkehrsminister eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die nun alle Autofahrer verpflichtet, der Witterung entsprechende Bereifung zu nutzen ("konkrete Winterreifenpflicht").

Das bedeutet, dass sogenannte M+S Reifen (Matsch & Schnee) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte zu benutzen sind. Eine Verpflichtung, in welchen Zeitraum Winterreifen aufgezogen werden müssen (wie der von Experten empfohlene Nutzungszeitraum von zB Oktober bis Ostern), legt die Straßenverkehrsordnung nicht fest.

M+S-Reifen sind nicht gleichzusetzen mit Winterreifen, denn hierbei handelt es sich um Ganzjahresreifen, die aber bei widrigen Bedingungen den nötigen Grip garantieren, um sicher unterwegs zu sein. Normale Winterreifen bieten noch bessere Fahreigenschaften auf vereisten oder schneeglatten Fahrbahnen. Es ist sicherzustellen, dass die genutzten M+S-Reifen auch noch eine ausreichende Profiltiefe besitzen. Vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter, ein guter Halt ist jedoch eher bei 3-4mm zu erwarten.

Durch die neue gesetzliche Regelung ist es für die Polizei einfacher, die Autofahrer auf die Einhaltung der Reifenpflicht hin zu kontrollieren. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Wird durch falsche Bereifung der Verkehr behindert oder gar andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, so muss mit 80 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg gerechnet werden. Auch die Versicherung legt wert auf die korrekte Bereifung: Kommt es bei Schnee und falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung die Zahlung teilweise oder sogar vollständig verweigern.

Weitere Informationen des ADAC http://www.adac.de/infotestrat/reifen/rund_um_den_reifen/Profiltiefe.aspx